Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) im Ministerrat beschlossen

Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) im Ministerrat beschlossen

Erstellt von Michaela Schimon in News 28 Feb 2024

Das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) wurde am 21. Februar im Ministerrat beschlossen und an das Parlament zur Beschlussfassung übermittelt. Damit wurde nach langen Verhandlungen ein wichtiger Schritt getan, um den Markthochlauf von erneuerbaren Gasen in Österreich in die Gänge zu bekommen und dadurch Importabhängigkeiten zu reduzieren. Primäre Ziele sind die Erhöhung der heimischen Energieversorgungssicherheit, der Beginn der Umstellung der Gasversorgung auf Erneuerbare Energien und damit die Leistung eines Beitrages zum Klimaschutz sowie auch ganz generell der Weg hin zu einer nachhaltigeren, regionaleren Energieversorgung. Zudem werden dadurch Milliarden-Strafzahlungen wegen verfehlter CO2-Reduktionsziele vermieden.

 

Das Potenzial an inländischen erneuerbaren Gasen ist hoch, bislang aufgrund des fehlenden rechtlichen Rahmens jedoch noch nicht entsprechend realisiert. Die Branche wartet daher sehnsüchtig auf die Beschlussfassung des EGG im Parlament, welche die notwendige Planungssicherheit bringen und den Ausbau massiv beschleunigen würde.

 

Im Gesetzesentwurf ist wie bereits im Begutachtungsentwurf eine Quotenregelung vorgesehen, nach der Versorger eine kontinuierliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Gase in ihrem Versorgermix nachweisen müssen. Dieser Anteil steigt bis zum Jahr 2030 auf 9,75 %, mindestens aber auf 7,5 TWh. Erneuerbare Gase sind in diesem Zusammenhang nationales Biomethan aus Vergärung und Holzgas sowie erneuerbarer Wasserstoff, wobei auch begrenzte Mengen an rezyklierten Gasen ins EGG aufgenommen wurden.

 

Die erlaubte Fehlmenge pro Jahr pro Versorger, die im darauffolgenden Jahr nachgeholt werden kann ohne ausgleichsbetragspflichtig zu werden, hat sich von 20 % auf 30 % erhöht. Weiterhin besteht eine Abnahmepflicht für erneuerbares Gas unter bestimmten Bedingungen. Der Ausgleichsbetrag wurde im Vergleich zum Begutachtungsentwurf auf 15 Cent pro kWh abgesenkt. Neu ist zudem, dass geschlossene Energielieferverträge bereits vor erfolgter Energielieferung unter bestimmten Voraussetzungen anrechenbar sind (u.a. nicht-schuldhafte Verzögerung bei der Inbetriebnahme der Anlage oder beim Gasnetzanschluss).

 

Die Regierungsvorlage ist mittlerweile auch im Parlament eingelangt und bedarf dort einer Zweidrittelmehrheit zur finalen Beschlussfassung. Der Kompost & Biogas Verband Österreich appelliert daher an alle Parlamentsparteien, das EGG zu unterstützen und zügig zu beschließen, und so einer nachhaltigen und zukunftssicheren Energieversorgung aus heimischer Produktion den Weg zu bereiten.

 

Details zum EGG-Regierungsentwurf können hier eingesehen werden.

 

Die Presseaussendung des KBVÖ zum Ministerratsbeschluss kann hier nachgelesen werden.

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