Information zu Vorsammelhilfen und Einstecksäcken für die Bioabfallsammlung

Information zu Vorsammelhilfen und Einstecksäcken für die Bioabfallsammlung

Erstellt von Melanie Brait in News 25 Apr 2022

Immer wieder kommen Anfragen bzgl. Vorsammelhilfen zu uns. Zudem werden von ihnen die Haushalte zu diesem Thema informiert. Wir begrüßen ihr Engagement, da Kunststoffe aus Einwegverpackungen und vorrangig „Plastiksackerl“ das Hauptproblem in der getrennten Sammlung von Bioabfällen sind. Auch im Bereich der Wasser- und Abwasserwirtschaft sowie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sind Kunststoffreste zu finden.

 

Wir möchten jedoch auf einen wichtigen Punkt hinweisen: Es ist nicht ausschlaggebend, welche Materialien für die Herstellung von Vorsammelhilfen verwendet werden! Ob dies Maisstärke oder Papier ist, ist irrelevant! Relevant ist nur, ob die Vorsammelhilfe der europäischen Norm EN13432 entspricht!

Nach der aktuellen Gesetzgebung dürfen nur mehr Plastik-Einwegtragtaschen und –Sackerl in Umlauf gebracht werden, die vollständig biologisch abbaubar sind.

 

Wir glauben fest daran, dass nur diejenigen Säcke (Knotenbeutel aus der Gemüseabteilung), die für die Bioabfallsammlung geeignet sind, für den Konsumenten als „kompostierbar“ („ok compost home“) bundesweit einheitlich gekennzeichnet werden dürfen.

 

Denn drunter fallen auch sämtliche Materialien im Bereich der Bioabfallsammlung wie z.B. Einstecksäcke und Vorsammelhilfen. Hier können sowohl Papier als auch biologisch abbaubare Kunststoffe zum Einsatz. Nach der Norm EN 13432 werden neben der Abbaubarkeit des Materials in der Kompostierung nach Stand der Technik auch die Inhaltsstoffe geprüft. Daher ist es auch bei Produkten aus Papier wesentlich, dass diese nach der EN 13432 zertifiziert sind, damit Farben, Beschichtungen etc. sowohl vollständig biologisch abbaubar als auch in der chemischen Zusammensetzung unbedenklich sind.

 

Was bedeutet „biologisch abbaubar“?

Biologisch abbaubar ist ein Material, wenn es von Mikroorganismen oder Pilzen zu Wasser, Kohlendioxid und Biomasse verstoffwechselt werden kann. „Kompostierbar“ nach der EN 13432 umfasst neben dem Abbau in festgeschriebener Zeit unter definierten Temperatur-, Sauerstoff- und Feuchtebedingungen auch die Prüfung der Qualität des entstandenen Komposts.

Untersuchungen des ABF-BOKU zur Kompostierbarkeit von EN 13432 zertifizierten Vorsammelhilfen, haben die Einhaltung der Norm in nach dem Stand der Technik geführten Kompostieranlagen bestätigt. Nach einer Rottedauer von 10 – 12 Wochen wurden keine Kunststoffpartikel von abbaubaren Knotenbeuteln mehr in der Fraktion >2 mm gefunden. Darüber hinaus wurden bis zum Versuchsende auch keine Mikrokunststoffpartikel des Materials >0,63 mm gefunden. Auf Grund der EN 13432-Zertifizierung kann davon ausgegangen werden, dass durch den weiteren biologischen Abbau langfristig kein Mikroplastik verbleibt. Hier gelangen Sie zur Studie.

 

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Unterlagen zu diesem Thema benötigen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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