EAG-Marktprämienverordnung: Ein weiterer Baustein zum Ausbau der Erneuerbaren Energien ist fertig

EAG-Marktprämienverordnung: Ein weiterer Baustein zum Ausbau der Erneuerbaren Energien ist fertig

Erstellt von Silke Pöstinger in News 04 Okt 2022

Vergangenes Wochenende wurde seitens der Regierung die Einigung über die EAG-Marktprämienverordnung kommuniziert

Wien (OTS) – Mit der Verabschiedung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespakets (EAG-Paket) im Juli 2021 wurde der gesetzliche Rahmen gelegt, um der österreichischen Biogasbranche die Weichen in Richtung aktiver Teilnahme an der Energiewende Österreichs und Fortbestand bestehender Anlagen zu stellen. Spät, aber doch, ging am 02. Oktober 2022 endlich die Beschlussfassung der EAG-Marktprämienverordnung über die Bühne. Der Kompost & Biogas Verband zeigt sich über die Einigung seitens der Regierung erfreut, bildet die Marktprämienverordnung doch einen wesentlichen Baustein zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Österreich.

Die Erzeugung und Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen wurde lange Zeit durch den Erhalt einen fixen Einspeisetarifs, dem Ökostromtarif, vergütet. Mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) kommt es zu einer Änderung dieses Systems. Anstatt wie bisher ein Ökostromtarif, wird zukünftig eine Marktprämie ausbezahlt. Die Marktprämie soll die Differenz zwischen Produktionskosten und durchschnittlichem Marktpreis für Strom für einen bestimmten Zeitraum ausgleichen. Es handelt sich also um einen laufenden Zuschuss für den vermarkteten, tatsächlich eingespeisten Ökostrom – der allerdings nur und auch nur in dem Ausmaß anfällt, als der Strompreis unter den antizipierten Produktionskosten liegt.

Die Veröffentlichung der Verordnung stellt einen weiteren wesentlichen Bestandteil für die verlässliche Energieproduktion aus Biogas dar. Für die Biogasbranche bedeutet die Verordnung das notwendige rechtliche Rahmeninstrument, um einerseits bestehende Anlagen zu sichern und andererseits neue Projekte zu ermöglichen. Hinsichtlich Stromerzeugung kann Biogas dadurch zu einer verlässlichen erneuerbaren Produktion beitragen. Biogasanlagen wird somit auch in Zukunft die Möglichkeit gegeben eine wesentliche Rolle im Energiesystem von Morgen zu spielen und ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit in Österreich zu leisten.

Mit der Marktprämienverordnung wurde nun ein wichtiger Baustein im Gesamtsystem fertiggestellt. In Anbetracht der angestrebten Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 und einer anhaltenden Gaskrise wird ein weiterer Baustein jedoch nach wie vor schmerzlich vermisst: das Erneuerbare-Gase-Gesetz. „Biogasanlagen können einerseits die Strom- und Wärmeproduktion versorgungsdienlich flexibel und vor allem versorgungssicher anbieten. Die größte Stärke können sie aber über die Einspeisung in das Gasnetz, die saisonale Zwischenlagerung in den Gasspeichern und der zielgerichteten Verwendung ausspielen“, so Norbert Hummel, Biogasobmann des Kompost & Biogas Verbandes. Um diese Stärke auch ausspielen zu können, sind passende gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig. Das Erneuerbare-Gase-Gesetz ist dazu eine unerlässliche Notwendigkeit und sollte nun rasch beschlossen werden.

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