Kontrollschema

Kontrollschema QS Kompost & Biogas Verband Österreich

Die QSS legt folgende Normen zugrunde:

  •  ÖNORM 2206-1; zudem ÖNORM 2206-2 und ONR 192206
  •  geltende Gesetze unter besonderer Berücksichtigung der Kompostierung
  •  Stand der Technik der Kompostierung

Laufende Betriebsüberprüfung:

  • Durchführung erfolgt durch Fremdvergabe (Auftragnehmer)
  • Der Auftragnehmer agiert selbständig, nach Rahmen-Vorgaben durch die QSS; Planung der Besuchstermine bis hin zur abschließenden/zusammenfassenden Meldung des Prüfergebnisses an die QSS
  • Der Leistungsumfang wird in einem eigenen Leistungsverzeichnis vertraglich festgelegt
  • Die Kontrolle des Auftragnehmers erfolgt über das KO
  • Basis ist der bereits bestehende Verbands-Prüfbericht
  • Der Auftragnehmer nimmt ggf. an KO- Sitzungen teil

Prüfungs- Kategorien

Klein- Anlagen < 150m³ Kompost/a ohne betriebseigene Abfälle

Variante; erweiterte Einstufung: < t Fertigkompost exkl. Siebrest, bzw. < m³ / < t aufsetzbarem (geshreddert) Input, exklusive Zuschlagsstoffe

  • Erstevaluierung mit folgendem Aufnahme-/Anerkennungsverfahren des M- Werbers. Bei positiven Abschluss nachfolgend Aufnahme als ordentliches M. Jede Produktionslinie ist gesondert zu betrachten und zu zertifizieren (zB Bio-/KS-Linie)Jährliche Kurzüberprüfung = Lokalaugenschein mit/ohne Anwesenheit des M und mit Bilddokumentation
  • Regelmäßige Gesamt- QS Überprüfung alle 4 Jahre
  • Erteilung/Aberkennung: Jahreszertifikat/Verbands-Tafel

Anlagen > 150m³ Kompost ohne betriebseigene Materialien

Variante; erweiterte Einstufung: > t Fertigkompost exkl. Siebrest, bzw. > m³ / > t aufsetzbarem (geshreddert) Input, exklusive Zuschlagsstoffe

  • Erstevaluierung mit folgendem Aufnahme-/Anerkennungsverfahren des M-Werbers. Bei positiven Abschluss nachfolgend Aufnahme als ordentliches M. Jede -Produktionslinie ist gesondert zu betrachten und zu zertifizeren (z.B. Bio-/KS-Linie) Variante: Umfassende Erstevaluierung wird ggf. ersetzt durch die Anerkennung (Gleichwertigkeits-Feststellung) der zuvor durchgeführten Qualitätssicherungen.
  • Jährliche Kurzüberprüfung = Lokalaugenschein mit/ohne Anwesenheit des M und mit Bilddokumentation (Auftrag Kollegialorgan)
  • Regelmäßige Gesamt-QS Überprüfung alle 3 Jahre
  • Erteilung/Aberkennung: Jahreszertifikat/Verbands-Tafel

Anlagen > 300m³ Kompost ohne betriebseigene Materialien

Variante; erweiterte Einstufung: > t Fertigkompost exkl. Siebrest, bzw. > m³ / > t aufsetzbarem (geshreddert) Input, exklusive Zuschlagsstoffe

  • Erstevaluierung mit folgendem Aufnahme-/Anerkennungsverfahren des M-Werbers. Bei positiven Abschluss nachfolgend Aufnahme als ordentliches M. Jede Produktionslinie ist gesondert zu betrachten und zu zertifizeren (z.B. Bio-/KS-Linie)
  • Jährliche Kurzüberprüfung = Lokalaugenschein mit/ohne Anwesenheit des M und mit Bilddokumentation
  • Regelmäßige Gesamt-QS Überprüfung alle 2 Jahre
  • Erteilung/Aberkennung: Jahreszertifikat/Verbands-Tafel


Anlagen > 1000m³ Kompost ohne betriebseigene Materialien

Variante; erweiterte Einstufung: > t Fertigkompost exkl. Siebrest, bzw. > m³ / > t aufsetzbarem (geshreddert) Input, exklusive Zuschlagsstoffe

  • Erstevaluierung mit folgendem Aufnahme-/Anerkennungsverfahren des M-Werbers. Bei positiven Abschluss nachfolgend Aufnahme als ordentliches M. Jede Produktionslinie ist gesondert zu betrachten und zu zertifizieren (z.B. Bio-/KS-Linie)
  • Jährliche Kurzüberprüfung = Lokalaugenschein mit/ohne Anwesenheit des M und mit Bilddokumentation
  • Regelmäßige Gesamt- QS Überprüfung einmal jährlich
  • Erteilung/Aberkennung: Jahreszertifikat/Verbands-Tafel

 

 

Qualitätssicherung garantiert Qualität durch neutrale Überwachung und schafft Vertrauen am Markt sowie Rechtssicherheit für Erzeuger und Verbraucher!