Kompost für die Landwirtschaft
Die Qualität von Kompost wird durch eine Reihe unterschiedlicher Eigenschaften gekennzeichnet. Ihre Ausprägung ist abhängig von der Zusammensetzung und den Inhaltsstoffen der verschiedenen Kompostrohstoffe.
Zum Einsatz in der Landwirtschaft kommen ausschließlich qualitätsgesicherte Komposte der Qualitätsklasse A und A + gemäß Kompostverordnung 2001. In ihr sind auch die erlaubten Ausgangsmaterialien angeführt.
Für die Ausgangsmaterialien von Komposten, die für den Einsatz im Feldgemüsebau bestimmt sind, gelten besondere Einschränkungen.
Als Zusatzstoffe können auch unbelastete Erden (jedoch keine vererdeten Abfälle) und Pflanzenaschen verwendet werden (siehe auch Fachbeiratsempfehlung für den sachgerechten Einsatz von Pflanzenaschen im Wald sowie im Acker und Grünland). Die maximale Beimischungsmenge an Pflanzenaschen ist durch die Kompostverordnung geregelt. Es darf keine Feinstflugasche eingesetzt werden, die Grenzwerte für Schwermetalle und Dioxine sind ebenfalls in der Kompostverordnung geregelt.
Bei der Beurteilung der geeigneten Ausgangsmaterialien müssen einerseits ihre Eignung für das Verfahren der Kompostierung selbst und andererseits jene Eigenschaften, die für die Qualität des Endproduktes von Bedeutung sind, beachtet werden.
Für die Anwendung von Kompost in der Landwirtschaft siehe Empfehlung des Fachbeirates für Bodenfruchtbarkeit – RICHTLINIE FÜR DIE ANWENDUNG VON KOMPOST IN DER LANDWIRTSCHAFT – zu finden unter Downloads
Die Anwendungsmenge können Sie mit dem LK-Düngerechner berechnen.