Deutschland: Novellierung Bioabfallverordnung (BioAbfV)

Deutschland: Novellierung Bioabfallverordnung (BioAbfV)

Erstellt von Silke Pöstinger in Allgemein 31 Mai 2023

Nicht kompostierbare Stoffe, sogenannte Störstoffe in der Biotonne werden zunehmend zu einem Problem. Diese Störstoffe müssen in den Kompostanlagen unter großem Aufwand teilweise per Hand aus den Kompostmieten entfernt werden. Dieser Aufwand verursacht hohe Kosten, die letztlich über die Müllgebühren mitfinanziert werden müssen.

 

In Deutschland landen laut Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) bundesweit bis zu 4 Prozent an Störstoffen im Bioabfall. Zum 1. Mai 2025 tritt deshalb die Novelle der Bioabfallverordnung (neuer Paragraf 2a – Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung) in Kraft: dann können Bioabfälle mit mehr als drei Prozent Fremdstoffanteil zurückgewiesen werden.

 

„Eine sortenreine Erfassung von Bioabfällen muss durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung der Verbraucher und Kontrollen bis hin zu Sanktionen (Biotonnen stehen lassen) begleitet werden“, sagt BGK-Geschäftsführer David Wilken. Fortan soll es also zu deutlich häufigeren und strengeren Kontrollen kommen. Diese werden in vielen Landkreisen bereits durchgeführt.

 

Mit zukünftig strengeren Kontrollen soll gewährleistet werden, dass die Haushalte sich an die Regeln zur Abfalltrennung halten. Schon heute drohen in Deutschland hohe Bußgelder bei Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (§§ 11,14 KrWG). Die Höhe der Strafzahlungen ist je nach Bundesland verschieden.

 

Quelle: https://www.tz.de/verbraucher/abfall-bussgelder-neues-gesetz-biomuelltonne-2025-sanktionen-muelltrennung-92300124.html

 

Bildquelle: © Michael Gstettenbauer/Imago (Symbolbild)

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