Neben einer meist aus Saprophyten bestehenden Grundbelastung kommen im Ausgangsmaterial zur Kompostierung auch Krankheitserreger für Mensch und Tier sowie für Pflanzen vor. Diese Keime sind auch im ungetrennten häuslichen Gesamtmüll vorhanden sowie ebenfalls im Restmüll zu erwarten (Böhm et al., 1998).

 

Die mikrobielle, aerobe Rotte ist ein exothermer Vorgang, bei dem neben Temperaturen über 55 °C auch biochemische Reaktionen unter gleichzeitigem Abbau der organischen Substanz zur Inaktivierung von Krankheitserregern (auch thermoresistenten Formen) führen. In der Kompostierung wirken somit zwei Prozessphasen hygienisierend.

 
In der Heißrotte- bzw. Hygienisierungsphase findet eine Reduktion bzw. Abtötung pathogener Keime aus dem Ausgangsmaterial statt. Die anschließende Stabilisierungsphase sichert die biologische Stabilität des Endproduktes, indem das Potenzial für die Vermehrung der pathogenen Keime und in der Folge die Attraktion von Übertragungsvektoren minimiert wird (Kjellberg Christensen et al., 2002[PS96]). Hinzu kommen antibiotisch-antagonistische Faktoren durch die Förderung bodentypischer Mikroflora im Zuge des Humifizierungsprozesses.

 

Die thermophile Phase über 55 °C ist von größter Bedeutung für die Eliminierung von pathogenen Keimen, besonders bei Anwesenheit von wärmetoleranten bzw. -resistenten pathogenen Keimen im Ausgangsmaterial.
Dies ist der Grund, dass in den meisten verpflichtenden Normen und rechtlichen Regelungen zur Kompostierung als sogenannte indirekte Methode ein zu dokumentierendes Temperatur/ Zeitregime während der Heißrotte vorgeschrieben wird. Vor allem die Mindestzeitvorgaben für die Einhaltung eines bestimmten Temperaturniveaus sind jedoch sehr unterschiedlich.

 

Gemäß den Anforderungen des „Stand der Technik“ (Lebensministerium) können folgende Messverfahren als Nachweis für die Hygienisierung realisiert werden:

 

MindesttemperaturDauer
55 °C kontinuierliche Temperaturmessung mittels Sonde; Einhaltung der Mindesttemperatur über einen zusammenhängenden Zeitraum von 4 Stunden jeweils nach 5 Umsetzvorgängen; Gesamtmesszeitraum: mindestens 10 Tage
55 °C Diskontinuierliche, arbeitstägliche Temperaturmessung ; Einhaltung der Mindesttemperatur an sämtlichen Messtagen innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von 10 Tagen bei mindestens 3 Umsetzvorgängen
60 °CDiskontinuierliche, arbeitstägliche Temperaturmessung ; Einhaltung der Mindesttemperatur über 3 x 3 Tage bei 2 Umsetzvorgängen innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von 14 Tagen
65 °CDiskontinuierliche, arbeitstägliche Temperaturmessung ; Einhaltung der Mindesttemperatur über 2 x 3 Tage bei 1 Umsetzvorgang innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von 14 Tagen

 

Als Nachweis dienen die Aufzeichnungen gem. Kompost-VO und für die hygienische Unbedenklichkeit die entsprechende „Externe Güteüberwachung“ des Kompostes.