
EAG: Ein großer Erfolg für die Energiewende
Nach mittlerweile mehr als 3 Jahren wurde am Mittwoch im Nationalrat das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) und unter anderen die Novellierung des Gaswirtschaftsgesetzes beschlossen.
Mit der Verabschiedung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) im heutigen Nationalrat (Bundesrat muss ebenso noch zustimmen) ist endlich jener gesetzliche Rahmen gelegt, um der heimischen Biogas-Branche die Weichen in Richtung aktiver Teilnahme an der Energiewende Österreichs und Fortbestand bestehender Anlagen zu stellen. Dem Regierungsziel entsprechend wurde auch ein eigenes Ziel für erneuerbare Gase (5 TWh bis 2030) aufgenommen. Somit kann Biogas in Zukunft mehrfach am Ziel der Klimaneutralität mitwirken. Neue Anlagen sollen daher vordringlich in der Nähe des gut ausgebauten Gasnetzes errichtet werden und das erzeugte Biomethan in das Gasnetz einspeisen. Als wesentliches Element begrüßt der KBVÖ hier die im Gaswirtschaftsgesetz (GWG) vorgesehene Kostentragungsregel für den Gasnetzzugang. Zudem wird es Investitionszuschüsse sowohl für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen, als auch für neu zu errichtenden Biomethananlagen geben. Dadurch wird endlich mit der Umstellung des Gasnetzes auf erneuerbare Energien begonnen.
Bei der Vor-Ort-Verstromung wird es in Zukunft ebenso wesentliche Änderungen geben. Neue Anlagen soll es nur mehr mit kleiner Leistung und gasnetzfern geben. Diese Anlagen sollen vor allem, neben der Zielerreichung von 100% erneuerbarem Strom, der Netzstabilisierung und Versorgungssicherheit dienen. Das gleiche gilt für bestehende Biogasanlagen. Größere gasnetznahe Anlagen sollen auf Gasaufbereitung umstellen und nur gasnetzferne Anlagen als auch Kleinanlagen erhalten weiterhin eine Unterstützung in der Verstromung. Der KBVÖ begrüßt hier insbesondere die Bestandssicherung bis zum 30. Betriebsjahr.
Durch die Sicherung des Anlagenbestands, sowie dem Schaffen eines Anreizsystems für den Ausbau erneuerbarer Gase, sieht die Biogas-Branche einer optimistischen Zukunft entgegen. Einige wesentliche Punkte konnten leider nicht erreicht werden. Wesentlichster davon ist sicherlich das fehlende Unterstützungssystem für die Biomethaneinspeisung. Die Erfahrungen aus dem Ökostrombereich zeigen seit längerem, dass ohne derartige Regelungen der Ausbau nur sehr zögerlich vor sich geht und die Pariser Klimaschutzziele kaum erreichbar bleiben.
Details in Kurzform:
- Neuanlagen zur Vor Ort KWK Anwendung:
- Leistung: < 250 kW
- Brennstoffnutzungsgrad: > 65 %
- Substrateinsatz:
Biologisch abbaubare Abfälle
sowie ≥ 30 % Wirtschaftsdünger
u ≤ 30 % Zwischenfrüchte u Restgrünland - Entfernung zum Gasnetz: > 10 km Anschlusspunkt
- Laufzeit: 20 Jahre
- Kontingent: ≥ 1,5 MWel.
- Nachfolgetarif nach der Tariflaufzeit nach Ökostromgesetz
- Leistung:
- ≤ 250 kW: ohne Einschränkungen bzgl. Entfernung zum Gasnetz:
bis zum 30 Betriebsjahr - ˃ 250 kW u > 10 km Leitungslänge zum Gasnetz:
bis zum 30 Betriebsjahr - ˃ 250 kW u ˂ 10 km Leitungslänge zum Gasnetz: 24 Monate mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um 2 Jahre (Gasanschluss nicht fristgerecht möglich)
- ≤ 250 kW: ohne Einschränkungen bzgl. Entfernung zum Gasnetz:
- Brennstoffnutzungsgrad: > 60 %
- Substrateinsatz: ≤ 60 % Getreide u Mais
- Leistung:
- Investitionsförderung für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen auf Gaseinspeisung
- Substrateinsatz (Datum Förderantrag):
- Bis 31.12.2024: ≤ 50 % Getreide u Mais
- Ab 01.01.2025: ≤ 30 % Getreide und anderen Kulturpflanzen mit hohem Stärkegehalt, Zuckerpflanzen und Ölpflanzen
- Ab 01.01.2027: ≤ 15 % Getreide und anderen Kulturpflanzen mit hohem Stärkegehalt, Zuckerpflanzen und Ölpflanzen
- Inbetriebnahme: 24 Monate (ab Fördervertrag)
- Förderrate: 45 %
- Förderkontingent: € 15 Mio. a-1
- Förderbar: Gasaufbereitung, Umrüstung Rohstoffeinsatz, Erweiterung (Mittelbegrenzung)
- Substrateinsatz (Datum Förderantrag):
- Investitionsförderung für neue Biomethananlagen
- Substrateinsatz (Datum Förderantrag):
- Bis 31.12.2024: ≤ 25 % Getreide u Mais
- Ab 01.01.2025: biologisch abbaubare Abfälle und/oder Reststoffe
- Inbetriebnahme: 36 Monate (ab Fördervertrag)
- Förderrate: 30 %
- Förderkontingent: € 25 Mio. a-1
- Substrateinsatz (Datum Förderantrag):
- Gasnetzzugang
- Kostenübernahme durch das Gasnetz u Integration in die Systemnutzungsentgelte
- Netzzutritt,
- Mengenmessung,
- Qualitätsprüfung,
- Odorierung,
- Verdichterstationen/Leitungen
- Kosten bis zu einem Netzanschlussquotienten von 60 lfm m-³CH4 h-1 u maximal
- Bestandsanlagen: ≤ 10 km
- Neuanlagen: ≤ 3 km
- Kostenübernahme durch das Gasnetz u Integration in die Systemnutzungsentgelte
Bildquelle: © BMK
Entschuldigen Sie, die Kommentarfunktion steht nicht zur Verfügung.