Emissionen

Die Außenwirkung von Anlagen zur biologischen Abfallbehandlung wird primär durch deren Emissionen bestimmt. Mit ihnen steht und fällt die Akzeptanz der Anlagen in der Öffentlichkeit. Da der Betrieb von Kompostierungsanlagen immer auch mit Geruchsentwicklungen und anderen Emissionen verbunden ist, müssen diese durch verfahrenstechnische Maßnahmen sowie einer Betriebsführung nach dem Stand der Technik sowie guter fachlicher Praxis minimiert werden.

Geruch

Bei allen biologischen Abfallbehandlungsanlagen kommt es – auch bei ordnungsgemäßer Betriebsführung – zu Geruchsemissionen. Phasen der Entstehung geruchsaktiver Substanzen sind in der nachfolgenden Punktation zusammengestellt.

 
Minderungsmaßnahmen für Geruchsemissionen bei offenen Kompostierungsanlagen sind:

  • Zügige Verarbeitung der angelieferten Materialien
  • Herstellung eines strukturreichen Ausgangsgemisches zum aufsetzen der Mieten
  • Fachgerechte Rotteführung (z.B. Vermeidung anaerober Zonen durch Umsetzvorgänge, Begrenzung der Mietenhöhe in Abhängigkeit von der Strukturstabilität  des Rottekörpers sowie von Umsetz- und Belüftungsmaßnahmen)
  • Saubere Betriebsführung (regelmäßige Reinigung der Verkehrsflächen)
  • Beachtung meteorologischer Gegebenheiten (z.B. Windrichtung, Inversionswetterlagen) bei vorgesehenen Behandlungsmaßnahmen (Umsetzungen, Siebungen)

 

Neben den genannten Vorsorgemaßnahmen können Geruchsemissionen auch durch technische Maßnahmen reduziert werden:

  • Abdeckung der Mieten mit Vlies
  • Desodorierung von Geruchsemissionen durch Biofolter, Biowäscher oder Biomembranverfahren. Diese Verfahren erfordern die Erfassung und Lenkung der dort vorhandenen Luftmengen.
  • Aktive Belüftungsmaßnahmen durch Saug- oder Druckgebläse

 

Lärm

Auf Anlagen zur biologischen Abfallbehandlung werden i.d.R. eine Reihe von mobilen (Radlader, Häcksler, Siebmaschinen, Umsetzmaschinen) und/oder stationären Maschinen eingesetzt (Lüftungsgebläse, Förderbänder, Mischer), von denen mehr oder minder starke Lärmemissionen ausgehen können. Eine weitere Lärmquelle ist der dem Betrieb zugeordnete Verkehr (An- und Abtransporte, innerbetrieblicher Verkehr).

 

Keime/Staub

In Anlagen zur biologischen Abfallbehandlung sind zusammen mit Staubemissionen auch Emissionen luftgetragener Keime (Bakterien, Pilze, Viren) zu erwarten. Um einen hygienisch unbedenklichen Betrieb sicherzustellen, sind in den Bereichen Verfahrens-, Bau- und Transporttechnik sowie für den Schutz der Personen entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Die gesundheitliche Belastung wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst, die eine Aussage über die Auswirkungen auf die Arbeit- und Dienstnehmer erschweren. Diese reagieren aufgrund ihrer unterschiedlichen Eigenschaften, ihres Leistungsvermögens sowie ihrer Gesundheit in unterschiedlichem Maße. Zusätzlich wirken sich Lebensalter, geschlechtsspezifische Unterschiede sowie soziale Faktoren aus. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind ein Instrument, um bei bestehender Exposition mit Risikocharakter im Einzelfall zu prüfen, ob wegen der individuell verschiedenen Empfindlichkeit ein besonderes gesundheitliches Risiko besteht.

Beim Arbeitsschutz in Behandlungsanlagen (Kompostierungsanlagen, Vergärungsanlagen) werden betriebliche, technische und personenbezogene Maßnahmen gesetzt.

 

Flüssige Emissionen

Mögliche flüssige Emissionen aus biologischen Abfallbehandlungsanlagen sind:

  • Presswasser (z.B. aus lagernden Bioabfällen)
  • Prozesswasser (endogenes Prozesswasser aus dem Abbau der organischen Substanz und mögliches exogenes Sickerwasser aufgrund der Perkolation von Niederschlagswasser bei der offenen Mietenkompostierung)
  • Kondenswasser (aus geschlossenen Rottebereichen)
  • Abwasser von Reinigungsarbeiten
  • Niederschlagbedingtes Abwasser von offenen Lager- und Fahrflächen
  • Niederschlagbedingtes Abwasser von Dachflächen

Da die Wasserbilanz, über den gesamten Rottezeitraum betrachtet, negativ ist, wird zur Befeuchtung der Mieten, Prozess- und Oberflächenwasser in Sammelbehältern (Gruben, Teichen) gespeichert.

 

Gasförmige Emissionen

Aus Studien zur Behandlung von organischen Abfällen ist bekannt, dass im Rahmen des mikrobiellen Abbaus klimawirksame Gase wie Lachgas (N2O), Methan (CH4) und Stickstoffmonoxid (NO) gebildet werden können.
In die Bilanzierung von gasförmigen Emissionen sind desweiteren Kohlendioxid (CO2), Ammoniak (NH3) und die sogenannten „Nicht-Methan volatile organic compounds“ (NMVOC) einzubeziehen. Für einen emissionsarmen Betrieb von Kompostierungsanlagen sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Bei sehr engen C/N-Verhältnissen (d.h. bei einem deutlichen Überangebot an Stickstoff) in den Kompostrohstoffen ist eine Erhöhung der Lachgasbildung zu erwarten.  – Es ist daher darauf zu achten, durch Zumischung kohlenstoffreicher Materialien Kohlenstoffanteil in der Kompostausgangsmischung anzuheben (z.B. durch Zugabe von geschreddertem Baum- und Strauchschnitt).
  • Bei einem zu hohem Anteil an holzigen Materialien können N2O-Emissionen ebenfalls zunehmen, da der Einbau von mineralischem Stickstoff in die Biomasse bzw. Organik gehemmt ist. Ein günstiges C/N- Verhältnis im Ausgangsgemisch beträgt zwischen 25 und 40 : 1.
  • Mehrfaches Umsetzen von Mieten mit entsprechendem Strukturanteil verringert die Bildung von CH4. Bei N2O sind in der Tendenz geringere Emissionen eher mit einer geringeren Bearbeitungsintensität (Umsetzen) verbunden.
  • Da die Prozesse der CH4-Bildung und N2O-Bildung gegenläufig sind, ist der Betrieb zu Beginn der thermophilen Rotte (CH4-lastig) auf eine Reduktion der CH4-Bildung und in fortgeschrittenem Rottestadium (N2O-lastig) auf eine Minimierung der N2O-Bildung abzustellen. Dies bedeutet eine höhere Umsetzhäufigkeit während der thermophilen Hauptrotte und ein reduzierte mechanische Bearbeitung in der anschließenden Nachrotte.
  • Ungeachtet der Verpflichtung zur Minimierung von umweltrelevanten Emissionen kann der nationale Beitrag der Kompostierung zum Treibhauseffekt als vernachlässigbar eingestuft werden. Er beträgt nach Ergebnissen von Einzeluntersuchen in Deutschland und Österreich zwischen 0,03 und 0,06 % des klimawirksamen nationalen Gesamtausstoßes an CO2-Äquivalenten.

 

Unter Berücksichtigung aller Faktoren wird jedoch mit der Kompostierung von organischen Abfällen ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet. (Ökologisches Leistungsprofil von Verfahren zur Behandlung von biogenen Abfällen ) Finden Sie hier die Studie unter Fachliteratur.