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Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2011
Veröffentlichung des Entwurfes des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2011 – Öffentlichkeitsbeteiligungs- bzw. Anhörungsverfahren gem. § 8 AWG 2002
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Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG) hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mindestens alle sechs Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) zu erstellen. Nach den Plänen von 1992, 1995, 1998, 2001 und 2006 wird nunmehr der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2011 als fünfte Fortschreibung erarbeitet. Im Folgenden wird der Textentwurf des Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2011 in zwei Teilen bereitgestellt. Hier gehts zum Download.
Im Rahmen der Erstellung des BAWP 2011 wird erstmals eine Strategische Umweltprüfung gemäß § 8a. AWG 2002 (Umweltprüfung) durchgeführt, wobei hierdurch auch den Anforderungen der SUP-Richtlinie (RL 2001/42/EG) entsprochen wird. Mit der strategischen Umweltprüfung soll geprüft werden, ob und gegebenenfalls inwieweit die Planung, insbesondere im Hinblick auf die Maßnahmensetzung, voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt nach sich zieht. Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht dokumentiert.
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