Ökostromnovelle I (Soforthilfe)- Vorgangsweise


Seit nunmehr 1 Jahr bemühen wir uns um Abgeltung der entstandenen Mehrkosten bei der Biogasproduktion im Rahmen des Ökostromgesetzes.
Im Jänner kam es endlich zu einer Ökostromgesetznovelle mit der ein Zuschlag von 4 Cent /kWh aber max. 20 Mio € beschlossen wurde. Zu dieser Novelle gab es im Rahmen der Notifizierung in Brüssel leider bereits die 2. Nachfrage.
Mit 18. Juni konnte das Gesetz jetzt endlich nach der Notifizierung in Brüssel in Kraft treten.
Um die Soforthilfe in Anspruch nehmen zu können muss jeder Betreiber bis 30. Juni 2008 eine Rohstoffbilanz für das Jahr 2007 an die OEMAG (+ eine Kopie an die E Control) senden.
Mit 19. Juni ist nun auch die Rohstoffzuschlagsverordnung erlassen worden. Es kann somit nun endlich auch um den Rohstoffzuschlag angesucht werden.

Im Anhang finden Sie die beiden zugehörigen Gesetzestexte sowie die Verordnung.

Beachten Sie bitte nochmals folgende Fristen:
–        Abgabe der Rohstoffbilanz für 2007 bis 30.06.2008 eingelangt bei der OEMAG (Kopie E Control)
–        Antragstellung gemäß Rohstoffzuschlagsverordnung innerhalb der nächsten 3 Monate
          (wenn möglich innerhalb des nächsten Monats)    

Die Formulare können unter http://www.oem-ag.at/green_energy/extra_benefit/ heruntergeladen werden      

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2008 01 28 gesetzesvorlage soforthilfe 2008 01 28 gesetzesvorlage soforthilfe, (26.54 kB )

Beschluss Soforthilfe Beschluss Soforthilfe, (17.43 kB )

Soforthilfe Verordnung Soforthilfe Verordnung, (20.67 kB )